Conmebol bestraft Fluminense wegen Vorfällen in der Libertadores
Die Conmebol hat Fluminense wegen Vorfällen im Spiel gegen Platense in der Libertadores mit einer Geldstrafe belegt. Das berichten mehrere brasilianische Medien übereinstimmend.
Die südamerikanische Fußballkonföderation Conmebol hat den brasilianischen Klub Fluminense wegen Vorfällen in der Copa Libertadores bestraft. Wie mehrere brasilianische Medien übereinstimmend berichten, verhängte die Conmebol eine finanzielle Sanktion gegen den Klub aus Rio de Janeiro.
Geldstrafe in zwei verschiedenen Beträgen
Die Höhe der Strafe wird in den Quellen unterschiedlich angegeben. Laut einem Bericht von Terra vom 3. Oktober 2026 beträgt die Geldstrafe 25.000 US-Dollar, was umgerechnet etwa 130.000 brasilianische Real entspricht. Die Conmebol habe diese Sanktion nach Vorfällen im Spiel gegen Platense verhängt, so der Bericht weiter.
Eine andere Meldung von Terra vom 2. Oktober 2026 nennt dagegen einen Betrag von 467.000 brasilianischen Real. Auch hier wird die Strafe mit Vorfällen begründet, allerdings ohne weitere Details zu nennen.
Unterschiedliche Angaben zu den Gründen
Die Quellen geben unterschiedliche Gründe für die Bestrafung an. Während eine Meldung von Placar vom 2. Oktober 2026 von einer Geldstrafe in Höhe von 130.000 brasilianischen Real spricht, die wegen drei Verstößen gegen die Sicherheits- und Spielbetriebsvorschriften im Stadion verhängt worden sei, nennt eine weitere Meldung von Metrópoles vom 1. Oktober 2026 eine Strafe von 470.000 brasilianischen Real wegen des Gebrauchs von Leuchtfackeln auf den Rängen und wegen Stadionführungen am Spieltag der Libertadores.
Terra berichtet zudem von einer Geldstrafe von 90.000 US-Dollar, was etwa 469.000 brasilianischen Real entspreche, ebenfalls wegen Leuchtfackeln.
Fluminense kündigt Einspruch an
Wie Terra weiter meldet, will Fluminense gegen die finanzielle Strafe vorgehen. Der Klub habe angekündigt, Einspruch gegen die Entscheidung der Conmebol einzulegen. Weitere Details zu den Gründen des Einspruchs oder zum weiteren Verfahren nannte die Quelle nicht.




